Beglaubigung

Bei Urkundenübersetzungen ist es erforderlich, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erstellt wird, der deren Richtigkeit mit seiner Unterschrift beglaubigt. Dadurch wird die Übersetzung ein rechtlich gültiges Dokument, das von Botschaften, Behörden und Ämtern anerkannt wird.

Sei es die Bewerbung um eine Stelle im Ausland, die Anerkennung eines Titels, die Heirat mit Auslandsbezug, Familienzusammenführung usw., Urkundenübersetzungen werden oft benötigt.

Ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wird Ihnen die entsprechende Stelle mitteilen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach allen Erfordernissen.  Das spart Ihnen viel Zeit und Nerven.

Überbeglaubigung

Ferner kann - je nach Land und Verwendungszweck - eine Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig sein. Dies bedeutet, dass der beglaubigende Übersetzer seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen muss. Diese Beglaubigung muss dann wiederum vom jeweiligen Landgericht beglaubigt werden (Apostille oder Legalisation).

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/BeglaubigungLegalisation/18-Uebersetzung.html

Süd-, Mittelamerika und Spanien

Urkunden aus/für Südamerika und Spanien sind sozusagen die Spezialität unsers Hauses. Wir übersetzen (Spanisch) und beglaubigen die Dokumente und lassen bei Bedarf unsere Übersetzungen auch beim Notar bzw. Landgericht überbeglaubigen.

Sie benötigen eine Apostille, wenn Sie Ihre deutsche Urkunde in einem der folgenden Staaten verwenden möchten:
 

Argentinien, Ecuador, El Salvador, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Panama, Spanien, Venezuela

Möchten Sie die deutsche Urkunde in

 

Bolivien, Chile, Costa Rica, Guatemala, Kuba, Nicaragua, Paraguay, Peru, Uruguay

oder einem anderen Land verwenden, das in den vorangegangenen Aufzählungen nicht genannt ist, so benötigen Sie eine Legalisation. Genaueres kann Ihnen in aller Regel der Aussteller der Urkunde mitteilen. In Zweifelsfällen kann eine telefonische Anfrage bei einer Auslandsvertretung des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, weiterhelfen. (Quelle: Auswärtiges Amt)

Die Bearbeitungszeit beträgt bei einfacher Beglaubigung 2-3 Werktage. In dringenden Fällen kann die Übersetzung kurzfristiger erstellt werden.

 

 

 
   
 
   
   
 
 
 
 
 
 
   
   

 

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